
Förderaktion Holzheizungen 2019
Ab 1. März 2019 startet eine Förderaktion für die Errichtung von Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräten (bei Tausch bestehender Holzheizungen) und Pelletkaminöfen. Bitte beachten Sie, dass das Lieferdatum der Anlage nicht vor dem 1. März 2019 (Beginn der Förderaktion) liegen darf!
Gefördert werden neu installierte Pellet- und Hackgutzentralheizungsgeräte, die einen oder mehrere bestehende Holzheizungen mit Baujahr vor 2005 ersetzen. Weiters werden Pelletkaminöfen gefördert, wenn dadurch der Brennstoffverbrauch einer bestehenden fossilen Heizung oder einer alten Holzheizung mit Baujahr vor 2005 reduziert wird. Nicht gefördert werden gebrauchte Anlagen, die Errichtung von Neuanlagen (ohne Ersatz einer alten Holzheizung mit Baujahr vor 2005) sowie Stückholzheizungen bzw. Holzvergaserkessel.Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein. Pro AntragstellerIn kann unabhängig vom Standort nur ein Antrag für eine Holzheizung eingereicht werden. Eine Antragstellung ist erst NACH Umsetzung der Maßnahme möglich. Die Förderung wird in Form eines einmaligen Investitionskostenzuschusses ausbezahlt. Bei Ersatz einer alten Holzheizung (Baujahr vor dem Jahr 2005 durch Pellet-/Hackgutzentralheizungen wird eine Förderung von 800 Euro gewährt. Für Pelletkaminöfen gilt die Förderungspauschale von 500 Euro. Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden „Holzheizungen 2019
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Quelle: www.klimafonds.gv.at